Lisa Wilke

13 April 2017

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Bundesverfassungsgericht: Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen

Bundesverfassungsgericht: Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen

Das Verbot der Mehrfachkonzessionen und Abstandsregelungen sind mit dem Grundgesetz vereinbar entschied das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 07. März 2017.

 

 

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Um die Entwicklung des pathologischen Glücksspielens weitgehend zu verhindern, wurde 2012 der Glücksspielstaatsvertrag geändert und um Spielhallenregelungen erweitert. Das war nötig, weil die Spielautomaten über viele Jahre hin weiterentwickelt wurden, so dass aus Unterhaltungsspielautomaten Glücksspielautomaten mit einem sehr hohen Suchtpotential wurden.

Nun wurde entschieden, dass das Verbundverbot (keine Mehrfachspielhallen mehr, z. B. 4 Lizenzen in einem Haus) und das Abstandsgebot (in S-H 300 Metern Luftlinie zu anderen Spielhallen) mit dem Grundgesetz vereinbar sind und sie auch verhältnismäßig sind. Die Regelungen dienen durch die Vermeidung und Abwehr der vom Glücksspiel in Spielhallen ausgehenden Suchtgefahren einem besonders wichtigen Gemeinwohlziel, weil die Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen für die Spieler, ihre Familien und die Gemeinschaft führen kann.

Die Pflicht zur Anwesenheit einer Aufsichtsperson, die das problematische Spielverhalten frühzeitig erkennen und verhindern soll, dient ebenfalls dem besonders wichtigen Gemeinwohlziel der Suchtprävention und ist verhältnismäßig.

Die Pressemitteilung und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier.