Lisa Wilke

13 April 2017

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LSSH für Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen nach 22 Uhr

LSSH für Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen nach 22 Uhr

Die Verfügbarkeit von Alkohol in Deutschland ist im europäischen Vergleich sehr hoch.

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Dabei müssen insbesondere junge Menschen vor den gesundheitlichen Schäden eines hohen Alkoholkonsums geschützt werden.

Um das zu gewährleisten, ist eine Einschränkung des Angebots, in diesem Fall ein Verkaufsverbot an Tankstellen nach 22 Uhr, notwendig sowie die Einhaltung des Verbots Kinder und Jugendliche gezielt zu bewerben.

Hier geht es zum Bericht von Sat 1 Regional

Dieser Artikel erschien in der KN 20.3.2017