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  • Aktuelle Neuigkeiten zur Mittelvergabe
  • Abgabetermine für Anträge und Verwendungsnachweise
  • Formulare zu Anträgen oder Verwendungsnachweisen
  • Anforderungen zu Förderungen, Vergabekriterien und Checklisten

Der Verwaltungsbereich Finanzen und Controlling informiert über aktuelle Neuigkeiten zur Vergabe von Fördermitteln. Hier erfahren Sie Abgabetermine für Anträge und Verwendungsnachweise  und erhalten Informationen zu Anforderungen zu Förderungen wie Vergabekriterien und Checklisten. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, Formulare zu Anträgen oder Verwendungsnachweisen herunterzuladen.

Stellungnahmen

Stellungnahmen zu Anfragen des Landtages

 

Die LSSH nimmt regelmäßig zu Anfragen des Landtages bzw. des Sozialausschusses Stellung.

Zu folgenden Drucksachen wurde wie folgt Stellung genommen:

 

Stellungnahme der LSSH zu eSport

 

Die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW haben einen Antrag zur Förderung von eSport in Schleswig-Holstein gestellt und möchten eSport gesellschaftlich in das Gemeinwesen integrieren. Die Risiken, insbesondere die Suchtgefahr, wurden hierbei leider völlig außen Acht gelassen. Die LSSH wurde wie verschiedene andere Institutionen um eine Stellungsnahme gebeten.

 

Stellungnahme zum Koalitionsvertrag 2012-2017 des Landes Schleswig-Holstein

 

Der Koalitionsvertrag für Schleswig-Holstein 2012-2017 von SPD, BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN und SSW sieht in VI.2.5 eine Änderung der Drogenpolitik vor und diskutiert dabei folgende Themen: eine Anhebung der Eigenbedarfsgrenze von Cannabis, die Einrichtung von Drogenkonsumräumen und das Einführen des Instruments “Drug-Checking”. Im Auftrag des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung führte die LSSH eine landesweite Befragung der Fachkräfte der Suchtarbeit durch.

 

Positionspapier der LSSH zur Legalisierungsdebatte von Cannabis

 

Aktuell wird das Thema Cannabis im Bundesgebiet stark diskutiert. Insbesondere ein Vorschlag der GRÜNEN, Cannabis unter bestimmten Bedingungen in Deutschland zu erlauben, stößt auf sehr geteilte Meinungen.

Hier finden Sie sämtliche Formulare für Verwendungsnachweise, Anträge etc.

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an uns unter 0431 – 65 73 94 – 40.

 

Ein paar allgemeine Informationen, die für alle Anträge und alle Vergabetöpfe gleichermaßen gültig sind:

  1. Alle genannten Fristen stellen sogenannte Ausschlussfristen dar. Wenn ein Antrag also bis zu genannter Frist (bspw. 15.03.) nicht bei der LSSH vorliegt, wird dieser Antrag nicht mehr berücksichtigt. Ausschlaggebend ist der Poststempel.
  2. Bitte senden Sie Ihre Anträge jeweils an die LSSH und zur Kenntnis an Ihren Verband.
  3. Um die Fristen zu wahren ist es möglich, den Antrag, oder aber auch den Verwendungsnachweis, per Email oder Fax an die LSSH zu schicken. Das jeweilige rechtsverbindliche Original ist zeitnah per Post an die LSSH zu senden.

Allgemeine Formulare

Krankenkassen

Die aktuellen Anträge für die:

  • Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung nach § 20c SGB V
  • Kassenindividuelle Förderung nach § 20c SGB V

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie zum Thema Krankenkassenanträge benötigen.


Falls darüber hinaus dennoch Fragen auftauchen sollten, steht Ihnen das Team der Landesstelle gerne zur Verfügung.

Manuela Leonhardt

Büroorganisation, Sekretariat,
Verwaltung

T 0431 – 65 73 94 – 40

F 0431 – 65 73 94 – 55

 

M sucht[at]lssh.de





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