Mirja Piatkowski

27 Januar 2020

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Aktuelles Glücksspielgesetz

Aktuelles Glücksspielgesetz

Glücksspielkoordinator Patrick Sperber (LSSH) erklärt dazu:

Die 16 Bundesländer haben sich überraschend schnell auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag geeinigt. Dem Weg Schleswig-Holsteins, das Onlineglücksspiel zu erlauben, folgen die anderen Länder nun weitgehend. Am Gesetzgebungsverfahren war die LSSH bisher nicht beteiligt, wir konnten jedoch unsere Anliegen im Arbeitskreis Glücksspiel der Regierungsfraktionen vorbringen. Bereits im Jahr 2019 hatten wir die Gelegenheit, unsere Vorschläge und Forderungen dem Parlament schriftlich zur Verfügung zu stellen (Link: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/02300/umdruck-19-02325.pdf).

Leider wurde unserem Vorschlag, für alle Glücksspielarten einen staatlichen Anbieter zuzulassen, nicht gefolgt. Durch das staatliche Monopol wollten wir verhindern, dass Konkurrenzdruck und der Auftrag Gewinne zu maximieren dazu führen, dass die Spieler*innen gezielt in die Sucht getrieben werden. Die Glücksspielanbieter*innen sollten aus unserer Sicht den ganz klaren Auftrag haben, die Spieler*innen zu schützen, und die generierten Einnahmen dem Gemeinwohl zur Verfügung stellen. Statt dessen steigen die Börsenkurse der privaten Glücksspielanbieter*innen (vgl. https://boerse.ard.de/anlagestrategie/branchen/online-gluecksspiele-kuenftig-legal100.html).

Gleich wohl halten wir eine bundesweite Anpassung der Gesetzgebung an die Realität für sinnvoll, denn die Prohibition hat (mal wieder) nicht gut funktioniert. Viele Spieler*innen haben völlig ungeschützt gespielt. Nun sollen gesetzlich einige Schutzmaßnahmen vorgeschrieben werden und durch eine neu zu errichtende Behörde realisiert bzw. kontrolliert werden.

Eines von fünf gleichberechtigten Zielen des Gesetzes ist die Verhinderung der Glücksspielsucht. Wir bezweifeln, dass das angegeben Ziel des Spieler*innenschutzes durch diese Regelungen erreicht werden, denn der Zielkonflikt der Glücksspielanbieter*innen zwischen dem Auftrag der Gewinnmaximierung (vorgegeben durch die Firmenbesitzer*innen) und dem Spieler*innenschutz (vorgegeben durch den Gesetzgeber), ist nicht aufgelöst! Wirksame Spielsuchtprävention kostet nämlich Geld. Um überhaupt eine Chance auf Spieler*innenschutz zu haben, müssten die Anbieter*innen, die diesen Schutz nicht oder ungenügend vollziehen, bestraft werden. Dies ist in der Vergangenheit nicht geschehen und wir können nur hoffen, dass die neue Behörde ausreichend ausgestattet wird, um das Ziel des Spieler*innenschutzes tatsächlich zu erreichen.

Einen guten Presseartikel mit einem Filmbeitrag aus S-H finden Sie im Internet: https://www.ndr.de/nachrichten/info/sendungen/kommentare/Online-Gluecksspiel-Einigung-wirft-Fragen-auf,gluecksspiel312.html.