Essstörungen (Suchtselbsthilfe)

Die Abgabefrist ist der 15.2.2019.

Einzureichen sind die Projektbeschreibung und der Finanzierungsplan.

Anmerkungen: Die Förderung erfolgt über die LSSH, Fördermittel können nur von der Suchtselbsthilfe beantragt werden.