Lisa Wilke

01 September 2017

Keine Kommentare

Zuhause News News Archiv

Informationen zum “Nahtlosverfahren”

Informationen zum “Nahtlosverfahren”

Am 01. August 2017 haben die Deutsche Rentenversicherung (DRV), die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) Handlungsempfehlungen für die Verbesserung des Zugangs nach qualifiziertem Entzug in die medizinische Rehabilitation Suchtkranker veröffentlicht.

03

Mehr Informationen zum “Nahtlosverfahren Qualifizierter Entzug/Suchtrehabilitation” finden Sie hier.

Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.