Kurzbefragung Cannabisprävention
Das Cannabisgesetz ist seit dem 1.4. 2024 in Kraft getreten und hat damit den privaten Besitz, Anbau und medizinisch-wissenschaftlichen Gebrauch von Cannabis in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert. Auch die Suchtprävention wurde in §8 des Gesetzes geregelt. Allerdings werden dort lediglich die Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) beschrieben. Die (Cannabis-)Suchtprävention vor Ort wird weder beschrieben, noch finanziell bedacht. Viele Präventionseinrichtungen bei uns im Land berichten uns aber von einem gestiegenen Bedarf, um diese einzelnen Aussagen systematisch zusammenzufassen und ggf. dann entsprechende Forderungen an die Bundesregierung stellen zu können, möchten wir Sie/Euch bitten den folgenden Kurzfragebogen auszufüllen. Die Beantwortung dauert keine fünf Minuten und hilft uns Ihre/Eure Interessen besser zu vertreten.