Essstörungen (Suchtselbsthilfe)

Die Abgabefrist ist der 28.02.

Einzureichen sind: Sachbericht, Nachweis der Einnahmen und Ausgaben, Belegliste, Bestätigung der wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung, Bestätigung der Übereinstimmung der Angaben mit den Büchern und Belegen.

Anmerkungen: Bitte reichen Sie die Unterlagen bei der LSSH ein, jeweils zwei Originale.